Immer wieder dieselbe Geschichte: Menschen, die technisch gut ausgestattet waren — mit aktueller Software, mit Virenschutz, mit allem, was als „sicher“ galt — und trotzdem Opfer wurden. Nicht, weil die Technik versagte. Sondern weil im entscheidenden Moment niemand da war, der die Gefahr erklärt hatte.
Aus dieser Beobachtung entstand die aediaevum Stiftung: eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Mühltal, deren alleiniger Zweck die Förderung der Kriminalprävention ist.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Mittel dürfen nur satzungsgemäß verwendet werden.
Wir unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidiums Darmstadt nach hessischem Stiftungsrecht.
Die Stiftung handelt selbstlos und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Organmitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Stiftungsmitteln.
Als Gründer und Vorstand verantwortet Thomas Baumann die Ausrichtung und Umsetzung der Stiftungsarbeit. Die Sitzungen des Stiftungsvorstands sind, wie satzungsgemäß vorgesehen, nicht öffentlich — die Ergebnisse der Arbeit jedoch schon: in jedem Leitfaden, jedem Vor-Ort-Besuch und jedem Tätigkeitsbericht.
| Name | aediaevum Stiftung |
| Rechtsform | Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Sitz | Mühltal |
| Stiftungszweck | Förderung der Kriminalprävention |
| Aufsicht | Regierungspräsidium Darmstadt |
| CIS SecureSuite® Member | Seit Januar 2026 |
Eine Stiftung lebt nicht von ihrer Satzung.
Sie lebt von dem, was sie tatsächlich bewirkt.
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